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    Du befindest Dich hier: TagebuchOnline.com Foren-Übersicht » Medien- und Technikecke » wohnung mit 17? bitte bitte helft mirrrr
    wohnung mit 17? bitte bitte helft mirrrr
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    wohnung mit 17? bitte bitte helft mirrrr Antworten mit Zitat
    Beitragvon solia » Verfasst am:04.02.2010, 13:17
    so ich brauche jetzt mal eure hilfe weil ich davon echt keine ahnung habe.meine freundin ist 17 und will von zuhause weg.sie bezieht noch keine leistungen beim arbeitsamt da sie bei ihren leuten mit in einer so genannten bedarfsgemeinschaft lebt( kein plan was das genau heißt)sie fäng wohl ab ende februar an mit berufsschule und 1 euro job.bekommt sie denn ihre wohnung vom arbeitsamz bezahlt?????
    ich weiß das man unter bestimmten umständen schon vor 25 ausziehen darf aber zählen ihre auch dazu----ich beschreibe es mal

    sie kommt mit ihren ältern gar nicht mehr klar.ihr vater ist arbeitslos und lässt seine schlechte laune natürlich auch an ihr aus..wenn ihre mutter schlechte laune hat ist es genauso.es geht echt gar nicht mehr da ihr vater auch ein kleines ploblem hat..

    naja und dann ist es eh schwachsinn weil ihre eltern sich eh gerade ne andere wohnung suchen müssen und wenn sie auc noch wieder mit rein geht müssen sich ihre eltern nach mindestens 6 monaten wieder ne neue kleine wohnung suchen weil sie dann eh raus muss wegen bundeswehr ..weil sonst ihr einkommen bei den eltern mit eingerechnet wird..also müsste das arbeitsamt die miete nur für paar monate zahlen weil später eh die bundeswehr die miete übernimmt....


    kann sie nun die miete vom arbeitsamt bekommen?
    bitte helf mit weil ihren eltern schon bald ( mit sicherheit) ne wohnung gefunden haben

    solia
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    Beitragvon » Verfasst am:04.02.2010, 13:17



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    Beitragvon Seelchen » Verfasst am:04.02.2010, 15:56
    prinzipiell kenn ich mich momentan leider nicht damit aus aber ich würde ihr empfehlen sich sichere antworten beim jugendamt zu verschaffen .
    die können sie auch an hilfsstellen weiterleiten.

    die müssten für sie zuständig sein in dieser altersklasse.


    auf jeden fall muss es triftige gründe geben die man dort auch wahrheitgemäß angibt (probleme in der fam. usw) , damit sie die notwendigkeit wahrnehmen .
    mag man nicht immer gern sagen, aber wenn jemand in deren augen einfach ,,nur,, umziehen will ohne große notwendigkeit kannst du dir ja vorstellen das ihnen die ganze arbeit dann nicht sinvoll erscheint.

    sollten sie jedoch meinen das alles sei nicht schlimm genug..mhh.. dann siehts schwierig aus, da das amt ja neuerdings (wars bis 21 oder 25? keine ahnung) vorgesehen hat, jugendliche bis zum gewissen alter zuhause zu behalten. soweit meine info aber ich lasse mich auch gerne des besseren belehren :) .

    wenn sie wirklich weg will lieber die volle warheit sagen und sich beraten lassen.
    die müssten einem dann eine richtung weisen .

    sry für die mangelnde info und ich rate euch möglichst schnell hinzugehen , die termine sind manchmal nicht sofort wahrnehmbar.

    ahja und fragt auf jeden fall nach ,was für nen harken die sache hat.

    man vergesse nicht es gibt betreutes wohnen usw . ich glaube nicht das jeder so scharf darauf ist ^^... ich bekam damals nur eine ,,hilfe,, die mich in verschiedene kurse hingeschleppt hatte....was ned allzu viel gebracht hat *augenroll* aber das ist wieder eine andere geschichte ^^.

    ich glaube ned das meine story hier viel mitzumischen hat. :)

    viel glück. ich hoffe ein wenig konnte ich weiterhelfen.

    ps: aber wie das mit der ausbildung aussieht weiß ich nicht , vlt. kann sie sich ja damit ein wenig rausmogeln :) .

    wenn ihr das jugendamt als ansprechpartner zu extrem ist kann sie bestimmt auch zur caritas , die geben auch oft gute beratungen ^^ aber ich befürchte in dem alter ist das jugendamt für sie zuständig.

    UUUND ^^ nun wars aber hier mit meinen tipps *lach* . sie soll sich mal bei der ihr gewählten beratungsstelle über ihre rechte informieren , in der normalen hinsicht und in der empfohlenen maßnahme in ihrem fall.

    es ist wirklich eine schöne sache wenn du menschen sagen kannst ,,so nicht , ich darf dies und das usw... ^^.

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    manchmal liegt der grund nicht im sinn des betrachters sondern in viel tieferen gefielden, man belügt sich halt gern. immer und immer wieder.

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    Beitragvon Bea_ » Verfasst am:04.02.2010, 20:18
    Hi,
    ich habe gerade deinen Beitrag gelesen und will dir dazu jetzt auch antworten. Also vom Grunde her ist es generell möglich. Für deine Freundin wäre es am einfachsten, wenn sie sich ans Jugendamt wendet und mit denen Spricht. Gerade wenn es zu hause nur Probleme gibt und so, dann ist es möglich sich schon früher von zu hause los zu reißen.

    Ist aber ein steiniger Weg und sie brauch da auch viel Geduld und ein dickes Feld. Aber mit Unterstützung von Freunden (also von dir, da du hier ja fragst) müsste es möglich sein.

    mfg Bea

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    Beitragvon Serra196 » Verfasst am:05.02.2010, 08:25
    Hallo Kleine,

    ich arbeite bei der ARGE, insofern hoffe ich, auch wenn das eigentlich Vermittlungsfragen sind, etwas helfen zu können.

    Erstmal, nur die Tatsache, dass sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und selbst keine Leistungen bekommt, bedeutet nicht, dass sie nicht über Ihre Eltern im SGB II Bezug (Hartz 4) steckt.

    Vor einigen Jahren, waren Fragen wie deine kein Problem. Man zog aus und bekam dann Leistungen von SGB II wenn man nix anderes hat. Inzwischen hat die Bundesregierung diese Reglungen aber deutlich verschärft. Unter 25 Jährige, wozu deine Freundin noch eine ganze Weile gehört, können inzwischen nicht mehr so einfach ausziehen.

    In Ihrem Fall fällt und steht die Entscheidung mit einer sogenannten "Angemessenheits- und Notwendigkeitsbescheinigung". Diese erhält sie von Ihrem zuständigen Vermittler bei der ARGE (evtl. mal mit Elternteil zum Vermittler gehen, wenn man nicht weiß wer das ist). Diese bescheinigt dir, ob der geplante Umzug und die neue Miete unter öffentlich - rechtlichen Gesichtspunkten angemessen (dazu gibt es je nach Wohnort festgeschriebene Höhen => kann der Vermittler Auskunft geben) und notwendig (das wäre der springende Punkt) ist. Prinzipiell ist eine Notwendigkeit in Ihrem Fall Ermessenssache des Vermittlers.. Unstimmigkeiten zuhause, die Ihr soziales Gefüge zerrütten oder ihr psychisch zu schaffen machen können (müssen aber nicht) dazugehören.

    Sie sollte sich aber wirklich überlegen, ob sie diesen Schritt jetzt schon macht. Es ist eine enorme Herasforderung und nicht so wirklich das Gefühl endlich "frei" zu sein. Ich habe viele jugne Menschen hier die sich ne eigene Wohnung genommen haben und überhaupt nicht damit zurechtkommen.. Aber das ist ihre Entscheidung.

    Prinzipiell ist es möglich, aber nur nach Absprache mit der Agentur für Arbeit. Das Jugendamt (wie oben beschrieben) kann dir/ihr da auch Hilfen geben. Aber da sie ja eine Berufsschule anfängt und n 1 Euro Job machen will, wird sie ja außerhalb des Haushaltes der Eltern BAB bekommen und damit keine Leistungen nach dem SGB II also auch keine Mietunterstützung (die kommt dann zwar vom BAB aber die Höhe kann ich dir nciht genau sagen).

    Ich an Ihrer Stelle würde, wenn ich es vorhabe, mich mal mit einem Vermittler der Agentur für Arbeit zusammensetzen udn das durchexorzieren.

    MfG
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    Beitragvon Seelchen » Verfasst am:05.02.2010, 09:40
    ui wusste ich ja gar nicht :) da bin ich auch nen stückchen schlauer geworden ^^ *freu* .

    auf jeden fall drück ich euch die daumen wenn sies wagen will.

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    Beitragvon solia » Verfasst am:05.02.2010, 13:11
    danke schon mal für die ratschläge.mir ist schon klar das es nicht leicht sein wird sie da raus zubekommen .sie will ihren eltern nicht schaden also will sie das problem ihres vaters auch nicht bei ihrer beraterin beim arbeitsamt auch nicht nennen aber ich merke ja schon das es ihr damit echt schlecht geht.sie hat sogar angst sich ein termin bei der beraterin zu holen .montag zwinge ich sie so zusagen dazu.lach

    ich weiß gar nicht wie das ist....wenn sie die gründe bei der beraterin nennt ,erfahren es ihre eltern denn auch was sie da gesagt hat???????

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    Beitragvon prinzessin_durchgeknallt » Verfasst am:07.02.2010, 13:30
    wie wärs erstmal mit einem eigenen einkommen????
    nix im leben gemacht (wird wahrscheinlich auch nix) aber großkotzig ne eigene wohnung haben wolln aber net dafür n ***** heben! sind wir ja alle froh das es hartz 4 gibt wa?! euch würd ich was erzähln...

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    Beitragvon Serra196 » Verfasst am:07.02.2010, 14:04
    Nanana ganz ruhig bleiben.. wenn sie Berufsschule machen oder zum Bund will, bekommt sie sowieso keine Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) sondern halt Unterstützung vom Bund bzw, BAB (berufl. Ausbild.) oder BaföG (schulisch, je nach Art der Ausbildung).

    Ich verstehe zwar grundsätzlich, was du damit meinst. Hätten wir keinen Sozialstaat, würde so ein Unterfangen nicht funktionieren, das ist richtig. Aber manchmal (!) bringt ein Neuanfang das Leben wieder auf die richtige Bahn.

    Einfach zu sagen "Du hast noch nix gemacht und wirst auch nix machen" ist unfair gegenüber den Betroffenen, wo du die Umstände garnicht kennst.

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    Beitragvon eyeless » Verfasst am:07.02.2010, 17:07
    « prinzessin_durchgeknallt » hat folgendes geschrieben:
    wie wärs erstmal mit einem eigenen einkommen????
    nix im leben gemacht (wird wahrscheinlich auch nix) aber großkotzig ne eigene wohnung haben wolln aber net dafür n ***** heben! sind wir ja alle froh das es hartz 4 gibt wa?! euch würd ich was erzähln...


    LOL guter einstieg würde ich sagen, hm sowas ähnliches ist mir aber auch durch den kopf gegangen wenn ich ehrlich bin + ich hab mir noch gedacht: "solche leute braucht die bundeswehr, da muss sich ja keiner wundern"

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    Beitragvon solia » Verfasst am:07.02.2010, 18:59
    wenn gewisse leute mal aufgepasst hätten wüssten sie das sie was macht also sollte man nicht mit des spruch kommen von wegen noch nix gemacht und wird auch nix machen..hallo?????ihr kennt ihre probleme gar nicht also haltet euch doch raus.ich will hier auch nur ratschläge und nicht dumme sprüche .
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    Beitragvon Serra196 » Verfasst am:08.02.2010, 09:08
    Sooo.. jetzt schalten wir alle mal n Gang runter. *grinst*

    Immerhin ist Ihre Freundin erst 17 Jahre alt. Da hat wohl kaum jemand ein gesichertes Einkommen und ne eigene Wohnung ohne Probleme.

    Leider warten die Probleme des Lebens nicht, bis man ne Arbeit hat.

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    Beitragvon solia » Verfasst am:08.02.2010, 11:18
    genau....lach
    schlimm wäre es doch wenn sie nix machen will und das ist bei ihr nicht der fall aber leute findet ihr mal mit 17 arbeit..das ist gar nicht so einfach und so bald sie 18 ist kann sie da wo ihre schwester arbeit auch anfangen..das hat sie schon mal sicher...also macht sie dann auch was richtiges ...in dem fall macht sie nur für paar monate nix richtiges ausser berufsschule und 1 euro job ...

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