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von » Verfasst am:04.02.2010, 13:17 |
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von Seelchen » Verfasst am:04.02.2010, 15:56 |
prinzipiell kenn ich mich momentan leider nicht damit aus aber ich würde ihr empfehlen sich sichere antworten beim jugendamt zu verschaffen .
die können sie auch an hilfsstellen weiterleiten.
die müssten für sie zuständig sein in dieser altersklasse.
auf jeden fall muss es triftige gründe geben die man dort auch wahrheitgemäß angibt (probleme in der fam. usw) , damit sie die notwendigkeit wahrnehmen .
mag man nicht immer gern sagen, aber wenn jemand in deren augen einfach ,,nur,, umziehen will ohne große notwendigkeit kannst du dir ja vorstellen das ihnen die ganze arbeit dann nicht sinvoll erscheint.
sollten sie jedoch meinen das alles sei nicht schlimm genug..mhh.. dann siehts schwierig aus, da das amt ja neuerdings (wars bis 21 oder 25? keine ahnung) vorgesehen hat, jugendliche bis zum gewissen alter zuhause zu behalten. soweit meine info aber ich lasse mich auch gerne des besseren belehren :) .
wenn sie wirklich weg will lieber die volle warheit sagen und sich beraten lassen.
die müssten einem dann eine richtung weisen .
sry für die mangelnde info und ich rate euch möglichst schnell hinzugehen , die termine sind manchmal nicht sofort wahrnehmbar.
ahja und fragt auf jeden fall nach ,was für nen harken die sache hat.
man vergesse nicht es gibt betreutes wohnen usw . ich glaube nicht das jeder so scharf darauf ist ^^... ich bekam damals nur eine ,,hilfe,, die mich in verschiedene kurse hingeschleppt hatte....was ned allzu viel gebracht hat *augenroll* aber das ist wieder eine andere geschichte ^^.
ich glaube ned das meine story hier viel mitzumischen hat. :)
viel glück. ich hoffe ein wenig konnte ich weiterhelfen.
ps: aber wie das mit der ausbildung aussieht weiß ich nicht , vlt. kann sie sich ja damit ein wenig rausmogeln :) .
wenn ihr das jugendamt als ansprechpartner zu extrem ist kann sie bestimmt auch zur caritas , die geben auch oft gute beratungen ^^ aber ich befürchte in dem alter ist das jugendamt für sie zuständig.
UUUND ^^ nun wars aber hier mit meinen tipps *lach* . sie soll sich mal bei der ihr gewählten beratungsstelle über ihre rechte informieren , in der normalen hinsicht und in der empfohlenen maßnahme in ihrem fall.
es ist wirklich eine schöne sache wenn du menschen sagen kannst ,,so nicht , ich darf dies und das usw... ^^.
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manchmal liegt der grund nicht im sinn des betrachters sondern in viel tieferen gefielden, man belügt sich halt gern. immer und immer wieder.
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Seelchen
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von Serra196 » Verfasst am:05.02.2010, 08:25 |
Hallo Kleine,
ich arbeite bei der ARGE, insofern hoffe ich, auch wenn das eigentlich Vermittlungsfragen sind, etwas helfen zu können.
Erstmal, nur die Tatsache, dass sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und selbst keine Leistungen bekommt, bedeutet nicht, dass sie nicht über Ihre Eltern im SGB II Bezug (Hartz 4) steckt.
Vor einigen Jahren, waren Fragen wie deine kein Problem. Man zog aus und bekam dann Leistungen von SGB II wenn man nix anderes hat. Inzwischen hat die Bundesregierung diese Reglungen aber deutlich verschärft. Unter 25 Jährige, wozu deine Freundin noch eine ganze Weile gehört, können inzwischen nicht mehr so einfach ausziehen.
In Ihrem Fall fällt und steht die Entscheidung mit einer sogenannten "Angemessenheits- und Notwendigkeitsbescheinigung". Diese erhält sie von Ihrem zuständigen Vermittler bei der ARGE (evtl. mal mit Elternteil zum Vermittler gehen, wenn man nicht weiß wer das ist). Diese bescheinigt dir, ob der geplante Umzug und die neue Miete unter öffentlich - rechtlichen Gesichtspunkten angemessen (dazu gibt es je nach Wohnort festgeschriebene Höhen => kann der Vermittler Auskunft geben) und notwendig (das wäre der springende Punkt) ist. Prinzipiell ist eine Notwendigkeit in Ihrem Fall Ermessenssache des Vermittlers.. Unstimmigkeiten zuhause, die Ihr soziales Gefüge zerrütten oder ihr psychisch zu schaffen machen können (müssen aber nicht) dazugehören.
Sie sollte sich aber wirklich überlegen, ob sie diesen Schritt jetzt schon macht. Es ist eine enorme Herasforderung und nicht so wirklich das Gefühl endlich "frei" zu sein. Ich habe viele jugne Menschen hier die sich ne eigene Wohnung genommen haben und überhaupt nicht damit zurechtkommen.. Aber das ist ihre Entscheidung.
Prinzipiell ist es möglich, aber nur nach Absprache mit der Agentur für Arbeit. Das Jugendamt (wie oben beschrieben) kann dir/ihr da auch Hilfen geben. Aber da sie ja eine Berufsschule anfängt und n 1 Euro Job machen will, wird sie ja außerhalb des Haushaltes der Eltern BAB bekommen und damit keine Leistungen nach dem SGB II also auch keine Mietunterstützung (die kommt dann zwar vom BAB aber die Höhe kann ich dir nciht genau sagen).
Ich an Ihrer Stelle würde, wenn ich es vorhabe, mich mal mit einem Vermittler der Agentur für Arbeit zusammensetzen udn das durchexorzieren.
MfG
Serra196
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